Tarifübersicht 2026/2027
Auszüge aus den vorliegenden Tarifverträgen für Sicherheitsdienstleistungen. Aufgenommen sind Lohntabellen, Zuschlagszeiten, Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, soweit diese Punkte im jeweiligen hinterlegten Vertrag geregelt sind.
Hinweis: Diese Übersicht ersetzt nicht den jeweiligen Tarifvertrag. Bei Unklarheiten bitte den Originalvertrag, den Arbeitsvertrag oder die zuständige Gewerkschaft prüfen.
Sachsen - Sicherheitsdienstleistungen
Quelle: Tarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen im Freistaat Sachsen, gültig vom 01.01.2026 bis 31.12.2027.
Stundengrundlöhne
| Vergütungsgruppe / Tätigkeit | bis 31.01.2026 | ab 01.02.2026 | ab 01.01.2027 |
|---|---|---|---|
| VG I: Sicherheitsmitarbeiter im Objektschutz-/Separatwachdienst | 14,60 € | 15,15 € | 15,70 € |
| VG I: Mitarbeiter im Messedienst mit und ohne § 34a GewO | 14,60 € | 15,15 € | 15,70 € |
| VG I: Sicherheitsmitarbeiter im Kurier- und Belegtransport | 14,60 € | 15,15 € | 15,70 € |
| VG II: Sicherheitsmitarbeiter im Interventions-/Revierdienst | 15,07 € | 15,64 € | 16,21 € |
| VG II: Sicherheitsmitarbeiter in betriebseigenen Notruf- und Service-Leitstellen | 15,07 € | 15,64 € | 16,21 € |
| VG II: Sicherheitsmitarbeiter im Veranstaltungsdienst gemäß § 34a GewO ohne Messedienste | 15,07 € | 15,64 € | 16,21 € |
| VG III: Objektschutz-/Separatwachdienst mit Abschluss als Servicekraft für Schutz und Sicherheit, sofern die Qualifikation vom Auftraggeber gefordert ist | 16,28 € | 16,89 € | 17,50 € |
| VG III: NSL-Fachkraft in betriebseigenen Notruf- und Service-Leitstellen | 16,28 € | 16,89 € | 17,50 € |
| VG III: Objektschutz-/Separatwachdienst mit Abschluss als geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft oder IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft, sofern die Qualifikation vom Auftraggeber gefordert ist | 16,28 € | 16,89 € | 17,50 € |
| VG III: Sicherheitsmitarbeiter in militärischen Anlagen | 16,28 € | 16,89 € | 17,50 € |
| VG III: Sicherheitsmitarbeiter im Einzelhandel, z. B. Kaufhausdetektiv oder Shopguard | 16,28 € | 16,89 € | 17,50 € |
| VG III: Sicherheitsmitarbeiter im mobilen Streifendienst und als Fahrgastkontrolleur in Ausübung der Funktion | 16,28 € | 16,89 € | 17,50 € |
| VG IV: Objektschutz-/Separatwachdienst mit Abschluss als Fachkraft für Schutz und Sicherheit, sofern die Qualifikation vom Auftraggeber gefordert ist | 17,43 € | 18,09 € | 18,75 € |
| VG IV: Meister für Schutz und Sicherheit, sofern die Qualifikation vom Auftraggeber gefordert ist | 21,57 € | 22,38 € | 23,19 € |
Zuschlagszeiten
| Zuschlag | Höhe | Zeitraum / Hinweis |
|---|---|---|
| Nachtzuschlag | 10 % | 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr |
| Sonntagszuschlag | 25 % | Sonntag 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr |
| Feiertagszuschlag | 50 % | Gesetzliche Feiertage 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr |
| Mehrarbeitszuschlag | 25 % | Grundsätzlich für zuschlagspflichtige Mehrarbeit; im Vertrag sind Schwellenwerte für Monats- bzw. Arbeitszeitkonten geregelt. |
Beim Zusammenfallen mehrerer Zuschläge ist nur der höchste Zuschlag zu zahlen. Ausgenommen hiervon ist der Nachtzuschlag.
Urlaub
| Betriebszugehörigkeit | Jahresurlaub |
|---|---|
| Grundanspruch | 26 Werktage |
| von 1 Jahr | 27 Werktage |
| von 2 Jahren | 28 Werktage |
| von 4 Jahren | 29 Werktage |
| von 6 Jahren | 30 Werktage |
| von 10 Jahren | 32 Werktage |
| von 15 Jahren | 34 Werktage |
Maßgebend ist jeweils die Dauer der Betriebszugehörigkeit zu Beginn des Kalenderjahres.
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Im vorliegenden Tarifvertrag Sachsen ist dazu keine gesonderte Regelung enthalten. Bitte die einschlägigen gesetzlichen Regelungen, Manteltarifregelungen und den Arbeitsvertrag prüfen.
Sachsen-Anhalt - Sicherheitsdienstleistungen
Quelle: Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Sachsen-Anhalt vom 10.12.2025, gültig ab 01.01.2026.
Stundenlöhne
| Entgeltgruppe / Tätigkeit | ab 01.01.2026 | ab 01.02.2026 | ab 01.01.2027 |
|---|---|---|---|
| EG 1: Sicherheitsmitarbeiter für stationäre Sicherheitsdienstleistungen, Objektschutz/Separatwachdienst | 14,60 € | 15,15 € | 15,70 € |
| EG 2: Mobile Sicherheitsdienstleistungen, Veranstaltungsdienst, Shopguard/Doorman/Kaufhausdetektiv, City-Streifen, ÖPV, Schulen, Flüchtlingsunterkünfte, Jobcenter, Behörden, Polizei- und Justizliegenschaften | 15,07 € | 15,64 € | 16,21 € |
| EG 3: NSL-Fachkraft, Sicherheitskontrolleur/Kontrollinspektor, geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft, Werkschutzfachkraft oder Servicekraft für Schutz und Sicherheit | 16,25 € | 16,86 € | 17,47 € |
| EG 4: Sicherheitsmitarbeiter mit Abschluss als Fachkraft für Schutz und Sicherheit | 17,43 € | 18,09 € | 18,75 € |
| EG 5: Meister für Schutz und Sicherheit | 21,57 € | 22,38 € | 23,19 € |
Zuschlagszeiten
| Zuschlag | Höhe | Zeitraum / Hinweis |
|---|---|---|
| Nachtzuschlag | 10 % | 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr |
| Sonntagszuschlag | 25 % | Sonntag 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr |
| Feiertagszuschlag | 50 % | Gesetzliche Feiertage sowie Oster- und Pfingstsonntag 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr; 24.12. und 31.12. von 14:00 Uhr bis 24:00 Uhr |
| Veranstaltungsdienst EG 2 | 10 % | Abweichender Sonntags- und Feiertagszuschlag für Sicherheitsmitarbeiter im Veranstaltungsdienst der Entgeltgruppe 2 |
| Mehrarbeitszuschlag | 25 % | Für jede über 228 Stunden im Monat hinaus angeordnete und tatsächlich geleistete Arbeitszeit |
Beim Zusammenfallen mehrerer Zuschläge ist jeweils nur der höchste Zuschlag zu zahlen. Ausgenommen davon ist der Nachtzuschlag.
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Maßgeblich ist der Bruttoverdienst der letzten abgerechneten 12 Monate vor der Arbeitsunfähigkeit aus den tariflichen Stundenlöhnen der zutreffenden Entgeltgruppe. Dieser wird durch 312 dividiert und ergibt den maßgeblichen Entgelt-Durchschnittssatz je Werktag. Bei kürzerer Beschäftigungsdauer wird die tatsächliche Beschäftigungsdauer entsprechend angewendet.
Urlaub
| Beschäftigungsjahr | Jahresurlaub |
|---|---|
| bis zum vollendeten 3. Beschäftigungsjahr | 26 Werktage |
| ab dem 4. Beschäftigungsjahr | 28 Werktage |
| ab dem 6. Beschäftigungsjahr | 29 Werktage |
| ab dem 8. Beschäftigungsjahr | 30 Werktage |
Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
Sachsen-Anhalt - Anlage KTA
Quelle: Anhang Kerntechnische Anlagen zum Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Sachsen-Anhalt, gültig ab 01.01.2026.
Stundenlöhne
| Lohngruppe / Tätigkeit | ab 01.01.2026 | ab 01.01.2027 |
|---|---|---|
| 1.1 Sicherheitsmitarbeiter im Objektsicherungsdienst | 19,47 € | 20,42 € |
| 1.2 Sicherheitsmitarbeiter mit Abschluss als geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft oder Werkschutzfachkraft | 22,88 € | 24,00 € |
| 1.3 Sicherheitsmitarbeiter mit Ernennung zum stellvertretenden Schichtführer | 23,47 € | 24,62 € |
| 1.4 Sicherheitsmitarbeiter mit Ernennung zum Schichtführer | 24,72 € | 25,93 € |
| 1.5 Objektleiter mit Qualifikation Meister | 29,00 € | 30,00 € |
Zuschlagszeiten
| Zuschlag | Höhe | Zeitraum / Hinweis |
|---|---|---|
| Nachtzuschlag | 25 % | 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr |
| Sonntagszuschlag | 50 % | Sonntag 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr |
| Feiertagszuschlag | 100 % | Gesetzliche Feiertage, Oster- und Pfingstsonntag 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr; 24.12. und 31.12. von 14:00 Uhr bis 24:00 Uhr |
Beim Zusammenfallen mehrerer Zeitzuschläge ist jeweils nur der höchste zu zahlen. Ausgenommen davon ist der Nachtzuschlag.
Urlaub
| Betriebs- oder Objektzugehörigkeit | Jahresurlaub |
|---|---|
| Grundanspruch | 25 Werktage |
| vom 2. Beschäftigungsjahr an | 26 Werktage |
| vom 4. Beschäftigungsjahr an | 27 Werktage |
| vom 7. Beschäftigungsjahr an | 28 Werktage |
| vom 8. Beschäftigungsjahr an | 29 Werktage |
| vom 9. Beschäftigungsjahr an | 30 Werktage |
Maßgebend ist die Dauer der Betriebs- oder Objektzugehörigkeit bei Beginn des Kalenderjahres.
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Der KTA-Anhang enthält hierzu keine eigene Regelung. Soweit dort nichts gesondert geregelt ist, gelten ergänzend die Bestimmungen des Entgelttarifvertrags Sachsen-Anhalt.
Niedersachsen - Lohntarifvertrag
Quelle: Lohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen im Land Niedersachsen vom 20.11.2025, gültig vom 01.01.2026 bis 31.12.2027.
Stundengrundlöhne
| Tätigkeit | 01.01.2026 bis 31.12.2026 | 01.01.2027 bis 31.12.2027 |
|---|---|---|
| Sicherheitsmitarbeiter im Interventionsdienst/Revierdienst | 16,28 € | 16,88 € |
| Sicherheitsmitarbeiter im Objektschutzdienst/Separatwachdienst | 15,14 € | 15,70 € |
| Objektschutzdienst vor Ablegung der Prüfung zur geprüften Schutz- und Sicherheitskraft oder IHK-geprüften Werkschutzfachkraft | 17,01 € | 17,64 € |
| Objektschutzdienst nach Ablegung der Prüfung zur geprüften Schutz- und Sicherheitskraft oder IHK-geprüften Werkschutzfachkraft | 17,77 € | 18,43 € |
| Objektschutzdienst nach Ablegung der Prüfung, wenn der Mitarbeiter als solcher eingestellt ist | 17,77 € | 18,43 € |
| Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder Servicekraft für Schutz und Sicherheit, sofern die Fachausbildung vom Auftraggeber gefordert ist | 17,77 € | 18,43 € |
Zuschlagszeiten
| Zuschlag | Höhe | Zeitraum / Hinweis |
|---|---|---|
| Mehrarbeitszuschlag | 25 % | Grundsätzlich ab der 265. tatsächlich geleisteten Monatsarbeitsstunde |
| Nachtzuschlag | 10 % | 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr, ausgenommen kerntechnische Anlagen |
| Sonntagszuschlag | 50 % | Für Arbeit an Sonntagen |
| Feiertagszuschlag | 100 % | Gesetzliche Feiertage, auch Oster- und Pfingstsonntag; 24.12. und 31.12. ab 14:00 Uhr ebenfalls 100 % |
| Abweichung für Objektschutz/Separatwachdienst, Messe-/Veranstaltungskontrolle und Kassierer | 25 % Sonntag / 75 % Feiertag | Für die im Vertrag genannten Tätigkeiten; für 24.12. und 31.12. wird dort kein Zuschlag nach der 100-%-Regelung gezahlt. |
Urlaub
Im vorliegenden Lohntarifvertrag Niedersachsen ist der Urlaub nicht gesondert geregelt. Bitte die einschlägigen gesetzlichen Regelungen, Manteltarifregelungen und den Arbeitsvertrag prüfen.
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Im vorliegenden Lohntarifvertrag Niedersachsen ist die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nicht gesondert geregelt. Bitte die einschlägigen gesetzlichen Regelungen, Manteltarifregelungen und den Arbeitsvertrag prüfen.