BR Newsletter, März 2022

Die KÖTTER Unternehmensgruppe bietet für gewerbliche Mitarbeiter/innen diverse Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen an. Wir als Betriebsrat der Niederlassung Leipzig sehen es unter anderem als unsere Aufgabe an, euch über solche Möglichkeiten auf dem laufenden zu halten. Im Besonderen möchte euch die KÖTTER Akademie in dieser Ausgabe über die berufsbegleitende Weiterbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit informieren.



Berufsbegleitende Weiterbildung zur FACHKRAFT FÜR SCHUTZ UND SICHERHEIT (IHK)



KOETTER AKADEMIE

Im Rahmen des WeGebAU- / QCG- Programms der Agentur für Arbeit besteht für Sie als gewerblicher Mitarbeitender der KÖTTER SE & Co. KG Security, Dresden (16/28) die Möglichkeit, sich berufsbegleitend durch sogenannte anschlussfähige Teilqualifikationsmodule (TQ 1 – TQ 6) zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK) weiterbilden zu lassen und einen Berufsabschluss in der Sicherheit zu erlangen.







NUTZEN SIE IHRE CHANCE
Wenn Sie den Weg gemeinsam mit uns gehen wollen, melden Sie sich bei uns!
KÖTTER SE & Co. KG Security, Dresden
Niederlassung Leipzig
Hohmannstraße 6, 04129 Leipzig
Tel.: 0162 2788 120

Beschäftigungsbedingte Ausgaben sparen



Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, mit dem Gehaltsnachweis im Februar habt ihr auch eure Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2021 erhalten, welche die Grundlage für eure Lohnsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt bildet. Heute möchten wir euch daher ein paar Tipps geben, wie ihr vom Väterchen Staat Geld zurückbekommen könnt, welches ihr für eure berufliche Tätigkeit bei KÖTTER im Jahr 2021 verauslagt habt.
Den Großteil der berufsbedingten Auslagen können ihr unter den Werbekosten geltend machen. Die nachfolgenden Tipps sind in zwei Sparten unterteilt – Beschäftigte mit nur einem Einsatzort und Beschäftigte mit zwei oder mehreren Einsatzorten.









Das war unsererseits nur ein kurzer Überblick. Wir hoffen, dass wir euch etwas helfen konnten und ihr ein paar Tipps bekommen habt.

Die Betriebsratsmitglieder

Praxishilfe für Jedermann – Betriebsvereinbarung Urlaubsplanung und -gewährung



  • Aufforderung zur Abgabe der Urlaubsplanung im 4. Quartal
  • Bekanntgabe der Urlaubswünsche zwischen dem 01.10. und 30.11.
  • Verspätete Abgabe: bedingte Beachtung oder Ablehnung durch die Einsatzleitung – Vorschlag von Ersatzterminen durch die Einsatzleitung
  • Die zeitliche Lage der Urlaubswünsche hat sich nach den betrieblichen Interessen zu richten. Die Mitarbeiter klären untereinander in Eigenverantwortung, wie trotz der Urlaubsgewährung ein kontinuierlicher Betriebsablauf gewährt werden kann.
  • Urlaubstage = alle Werktage außer Sonn- und gesetzliche Feiertage
  • Frist Widersprüche durch die Einsatzleitung bis 31.12.; danach gilt der Antrag als genehmigt (außer es liegen unvorhersehbare betriebliche Gründe vor die einen Widerspruch rechtfertigen)
  • Reisebuchungen vor dem 01.01. erfolgen auf eigene Gefahr
  • Änderungen der Urlaubszeiten sind aus dringenden persönlichen oder betrieblichen Gründen möglich; Änderungen müssen schriftlich eingereicht werden